Allgemeine Geschäfts­bedingungen

FÜR WEN GELTEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN?

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Fastenwandern in Berlin, nachfolgend »Veranstalter« genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend »Teilnehmer« genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

§1 ANMELDUNG, VERTRAG

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular. Wenn der Teilnehmer einen Termin bucht, bekommt er vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und ist vorläufig angemeldet. Die Rechnung wird unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet. Sobald die Rechnung für den Fastenurlaub beglichen wurde, ist die Anmeldung verbindlich.

Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die Teilnehmergebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Name: Sabrina Carroll
Bank: Consorsbank
Kto: 8498019002
BLZ: 70 120 400
IBAN: DE97 70120400 8498019002
BIC: DABBDEMMXXX

§2 LEISTUNG

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten.

Leistungen, die von dem Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.

Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§3 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Eine verbindliche Anmeldung und damit ein gesicherter Kursplatz kommen erst mit vollständiger Begleichung der Teilnahmegebühr zustande. Mit Zahlung der Teilnahmegebühr wird die Anmeldung verbindlich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen; es gelten die nachfolgenden Regelungen zu Rücktritt, Umbuchung und Übertragung.

Die angebotenen Veranstaltungen stellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit- und Bildungsangeboten mit spezifischer Terminvergabe dar. Daher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

Kann die teilnehmende Person nach vollständiger Begleichung der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder aus sonstigen Gründen nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung einmalig innerhalb der nächsten zwei Jahre kostenfrei zu einem anderen vom Veranstalter angebotenen Termin nachzuholen, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Fastenleiterausbildung:
Alternativ besteht für die Person, die die Fastenleiterausbildung gebucht und bezahlt hat, die Möglichkeit, den Ausbildungsplatz auf eine andere Person zu übertragen oder den gezahlten Ausbildungspreis in bis zu drei Teilnahmen an vom Veranstalter angebotenen Fastenwochen bzw. Fastenkursen umzuwandeln.

Fastenkurs / Fastenwoche:
Eine einzelne Teilnahme an einer Fastenwoche oder einem Fastenkurs ist hingegen nur einmal übertragbar bzw. einmalig zu einem späteren Termin wiederholbar.

Die Übertragung bzw. Umwandlung bedarf der vorherigen Information des Veranstalters. Ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht; die Teilnahme erfolgt nach Verfügbarkeit. Eine Barauszahlung oder anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.

§4 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall werden die Teilnehmer spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn informiert.

Tritt ein Grund ein, der die Durchführung der Veranstaltung kurzfristig unmöglich macht (z. B. Krankheit des Kursleiters/Ausbilders oder höhere Gewalt), wird der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz schriftlicher Abmahnung den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in einer Weise vertragswidrig verhält, dass eine weitere Teilnahme unzumutbar ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN

Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.

Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

Für mögliche Unfälle bei der Wanderung besteht Unfallversicherungsschutz.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.

§6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist.

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.

Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet,

1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten,
2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.

Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse

Fastenwandern in Berlin
Sabrina Carroll-Rippelmeier
Schlieperstr. 31
13507 Berlin
Tel.: +49 1577 – 77 6 555 7
www.fastenwanderninberlin.de

Anzumelden (Ausschlussfrist).

Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.

§7 VERSICHERUNG

Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für Seminar und Zimmer. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab.

Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Unser AGB gelten für Veranstaltungen in Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.